Aktiver Schallschutz
Die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes umfassen:
- Lärmabhängige Start- und Landeentgelte
- Lärmschutzwände und Lärmschutzwall
- Einschränkungen von Passagierflügen in der Nacht
- Einschränkung von Ausbildungs- und Übungsflügen
- Festgelegte An- und Abflugrouten
- Verbot von Sichtanflügen
- Einhaltung der Grenzwerte bei Triebwerksprobeläufen
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Lärmabhängige Start- und Landeentgelte
Der Flugverkehr am hiesigen Airport unterliegt zudem einer lärmemissionsabhängigen Landeentgeltordnung. Diese schafft Airlines einen zusätzlichen Anreiz, moderne und vor allem lärmarme Flugzeuge einzusetzen.
Die am Flughafen ansässigen Airlines AeroLogic und DHL beispielsweise setzen für Interkontinentalflüge modernste Flugzeuge vom Typ Boeing 777 und 767 ein. Diese neuen Maschinen zeichnen sich durch einen niedrigen Lärmpegel im Vergleich zu anderen Flugzeugen aus.
Lärmschutzwände und Lärmschutzwall
Zur Verringerung der Lärmbelästigung im unmittelbaren Flughafennahbereich errichtete der Flughafen Leipzig/Halle Lärmschutzwände und einen Lärmschutzwall. Diese befinden sich u.a. entlang der Ortschaft Kursdorf und im Südbereich des Flughafens.
Diese Maßnahmen begrenzen die auftretenden Geräusche, hervorgerufen durch den Bodenverkehr am Flughafen, sehr wirksam. Die Effektivität derartiger Maßnahmen hängt entscheidend von der Entfernung der Lärmquelle und des betroffenen Wohnhauses zur Lärmschutzwand ab.
Die Errichtung einer 20 m hohen Lärmschutzwand südlich des DHL-Vorfeldes mit Weiterführung nach Ost und Nord wurde durch das Ingenieurbüro cdf geprüft. Die Ergebnisse wurden in einem Gutachten zusammengestellt und den Bürgern der umliegenden Ortschaften Schkeuditz, Lützschena-Stahmeln und Lindenthal vorgestellt. Das Gutachten zeigt auf, dass auf Grund des Standorts eine Realisierung einer Lärmschutzwand aus Effektivitätsgründen nicht zu bestätigen ist. Gegenwärtig werden weitere Maßnahmen mit den Ortschaftsräten und Bürgern diskutiert.
Einschränkungen von Passagierflügen
Einschränkung von Ausbildungs- und Übungsflügen
Festgelegte An- und Abflugrouten
Flugrouten stellen An- und Abflugwege dar. Sie werden als Rechtsverordnung erlassen. Die rechtliche Gesamtverantwortung für den Erlass der Verordnungen liegt in der Hand des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Das LBA wird dabei fachlich von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unterstützt. Der Flughafen selbst hat daher keinen Einfluss auf die Festlegung von An- und Abflugverfahren sowie Flughöhenvorgaben.
In der Praxis können Flugzeuge nicht immer präzise entlang den vorgegebenen An- und Abflugrouten fliegen. Ursachen dafür sind u.a. Wind- bzw. Wetterlage oder das Gewicht sowie die flugphysikalischen Eigenschaften der einzelnen Flugzeugmuster. Umgeben werden die Flugrouten von den sogenannten „Flugerwartungsgebieten“. Diese sind besonders nach dem Start meist nur wenige 100 m breit. Je weiter und höher das Flugzeug vom Flughafen entfernt ist, desto breiter werden diese. Ein Abweichen von einer Flugroute stellt, sofern dies innerhalb des festgelegten Flugerwartungsgebietes geschieht, keine Ordnungswidrigkeit dar.
Verbot von Sichtanflügen
Nur Flugzeuge, die über instrumentengeführte Navigationseinrichtungen verfügen, dürfen den Flughafen anfliegen. Die Flugzeuge müssen sich hierfür 20 km vor dem Airport auf der Grundanfluglinie befinden. Damit wird sichergestellt, dass das seitliche Anfliegen im Nahbereich des Flughafens unterbunden wird.



