Aktiver Schallschutz

Die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes umfassen:

  • Lärmabhängige Start- und Landeentgelte
  • Lärmschutzwände und Lärmschutzwall
  • Einschränkungen von Passagierflügen in der Nacht
  • Einschränkung von Ausbildungs- und Übungsflügen
  • Festgelegte An- und Abflugrouten
  • Verbot von Sichtanflügen 
  • Einhaltung der Grenzwerte bei Triebwerksprobeläufen

Kontakt

Lärm- und Umweltschutz
 +49 (0) 341 224-1724
 +49 (0) 341 224-2308
kostenloses Infotelefon für Anrainer: 0800-0078766

Lärmabhängige Start- und Landeentgelte

Alle am Flughafen Leipzig/Halle verkehrenden Flugzeuge erfüllen mindestens, in Bezug auf ihre maximal zulässige Lärmemission, die EU-weit festgeschriebenen Richtlinien der Zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO).
Der Flugverkehr am hiesigen Airport unterliegt zudem einer lärmemissionsabhängigen Landeentgeltordnung. Diese schafft Airlines einen zusätzlichen Anreiz, moderne und vor allem lärmarme Flugzeuge einzusetzen.
Die am Flughafen ansässigen Airlines AeroLogic und DHL beispielsweise setzen für Interkontinentalflüge modernste Flugzeuge vom Typ Boeing 777 und 767 ein. Diese neuen Maschinen zeichnen sich durch einen niedrigen Lärmpegel im Vergleich zu anderen Flugzeugen aus.

Flugverkehr am Leipzig/Halle Airport unterliegt einer lärmemissionsabhängigen Landeentgeltordnung

Lärmschutzwände und Lärmschutzwall

Zur Verringerung der Lärmbelästigung im unmittelbaren Flughafennahbereich errichtete der Flughafen Leipzig/Halle Lärmschutzwände und einen Lärmschutzwall. Diese befinden sich u.a. entlang der Ortschaft Kursdorf und im Südbereich des Flughafens.

Diese Maßnahmen begrenzen die auftretenden Geräusche, hervorgerufen durch den Bodenverkehr am Flughafen, sehr wirksam. Die Effektivität derartiger Maßnahmen hängt entscheidend von der Entfernung der Lärmquelle und des betroffenen Wohnhauses zur Lärmschutzwand ab.

Die Errichtung einer 20 m hohen Lärmschutzwand südlich des DHL-Vorfeldes mit Weiterführung nach Ost und Nord wurde durch das Ingenieurbüro cdf geprüft. Die Ergebnisse wurden in einem Gutachten zusammengestellt und den Bürgern der umliegenden Ortschaften Schkeuditz, Lützschena-Stahmeln und Lindenthal vorgestellt. Das Gutachten zeigt auf, dass auf Grund des Standorts eine Realisierung einer Lärmschutzwand aus Effektivitätsgründen nicht zu bestätigen ist. Gegenwärtig werden weitere Maßnahmen mit den Ortschaftsräten und Bürgern diskutiert.


Lärmschutzwand im Südbereich des Flughafens

Einschränkungen von Passagierflügen

Starts und Landungen für den planmäßigen Passagierverkehr sind seit dem Sommerflugplan 2008 in der Zeit von 23.30 bis 05.30 Uhr nicht zulässig.

 

Einschränkung von Ausbildungs- und Übungsflügen

Von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind Ausbildungs- und Übungsflüge nicht mehr zulässig. Flugtraining ist montags bis samstags von 06:00 bis 22:00 Uhr möglich. Die Trainingsrunden sind so gelegt, dass Ortschaften in unmittelbarer Nähe des Flughafens nicht überflogen werden.

 

Festgelegte An- und Abflugrouten

Flugrouten stellen An- und Abflugwege dar. Sie werden als Rechtsverordnung erlassen. Die rechtliche Gesamtverantwortung für den Erlass der Verordnungen liegt in der Hand des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Das LBA wird dabei fachlich von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unterstützt. Der Flughafen selbst hat daher keinen Einfluss auf die Festlegung von An- und Abflugverfahren sowie Flughöhenvorgaben.

In der Praxis können Flugzeuge nicht immer präzise entlang den vorgegebenen An- und Abflugrouten fliegen. Ursachen dafür sind u.a. Wind- bzw. Wetterlage oder das Gewicht sowie die flugphysikalischen Eigenschaften der einzelnen Flugzeugmuster. Umgeben werden die Flugrouten von den sogenannten „Flugerwartungsgebieten“. Diese sind besonders nach dem Start meist nur wenige 100 m breit. Je weiter und höher das Flugzeug vom Flughafen entfernt ist, desto breiter werden diese. Ein Abweichen von einer Flugroute stellt, sofern dies innerhalb des festgelegten Flugerwartungsgebietes geschieht, keine Ordnungswidrigkeit dar.

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An- und Abflugrouten

Verbot von Sichtanflügen

Der Sichtanflug von Flugzeugen ist nachts nicht gestattet.
Nur Flugzeuge, die über instrumentengeführte Navigationseinrichtungen verfügen, dürfen den Flughafen anfliegen. Die Flugzeuge müssen sich hierfür 20 km vor dem Airport auf der Grundanfluglinie befinden. Damit wird sichergestellt, dass das seitliche Anfliegen im Nahbereich des Flughafens unterbunden wird.


Einhaltung der Grenzwerte bei Triebwerksprobeläufen

Im Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 wurde ein Standort für Triebwerksprobeläufe innerhalb des Flughafenareals sowie exakte Grenzwerte für den Tag- und den Nachtzeitraum festgelegt. Besonders für nächtliche Triebwerksprobeläufe errichtete die Flughafen Leipzig/Halle GmbH eine Triebwerksprobelaufhalle. Diese kann von Flugzeugen bis zur Größe einer Antonow AN 124 bzw. eines Airbus A 380 genutzt werden.

Lärmschutzhalle für Triebwerksprobeläufe
 

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