Aktuelles Schallschutzprogramm
Das neue Schallschutzprogramm zum Ausbauvorhaben Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld
Grundlegend für das Schallschutzprogramm sind die Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 sowie in den Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 19.12.2005 und 17.07.2009.
Begleitet wurde die Entscheidung für den Neubau von umfangreichen Schallschutzmaßnahmen, die den Schutz der Bevölkerung insbesondere vor nächtlichem Fluglärm zum Inhalt haben.
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Weiterhin führt die Neuausrichtung der Start- und Landebahn Süd zu einer unmittelbaren Fluglärmentlastung der Städte Leipzig und Halle.
Die Landesdirektion Leipzig (vormals Regierungspräsidium Leipzig) stützt sich bei der Auslegung der Nachtschutzkriterien auf Ergebnisse einer Studie des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.) von 2004.
Bei dieser Studie wurde eine Dosis-Wirkungs-Beziehung von nächtlichem Fluglärm und der Auswirkung auf den Schlaf Betroffener untersucht.
Kriterien für den Schallschutz
Unter der Dosis-Wirkungs-Beziehung ist zu verstehen, dass die Fluglärmereignisse in der Nacht von niedrigen bis zu hohen Einzelpegeln streuen.
Die Studie des DLR hat gezeigt, dass auch niedrige Pegel den Schlaf stören können. So treten auch ohne Fluglärm unter Laborbedingungen im Mittel etwa 24 Aufwachreaktionen pro Nacht auf; spontane Schlaftiefenwechsel sogar im Mittel über 52-mal. Von diesen normalen Abläufen beim nächtlichen Schlaf – ohne Fluglärm – muss dagegen das erinnerbare Aufwachen unterschieden werden. Bei der Schlafstörung muss man somit zwischen Aufwachreaktionen, an die man sich nicht erinnert, und erinnerbarem Aufwachen deutlich unterscheiden.

Schutz der Nachtruhe
Die Landesdirektion Leipzig hat nach eingehender Prüfung in ihrem Planfeststellungsbeschluss festgelegt, dass durch den nächtlichen Fluglärm im Mittel weniger als eine zusätzliche Aufwachreaktion auftreten darf.
Im Mittel bedeutet:
- pro Nacht wacht ein Drittel der Bevölkerung keinmal zusätzlich auf,
- ein weiteres Drittel einmal,
- ein Fünftel zweimal und
- weniger als 10% dreimal oder öfter, wobei mit sechs oder mehr zusätzlichen Aufwachreaktionen nicht zu rechnen ist.
Unter Berücksichtigung, dass Aufwachreaktionen nicht mit erinnerbarem Aufwachen gleichzusetzen sind, wird dadurch ein sehr hoher Schutz gewährleistet. In der Folge ergab sich in der Region des Flughafens Leipzig/Halle ein Nachtschutzgebiet, das in seinen Ausmaßen eine Länge von ca. 45 km und eine Breite von max. 6 km aufweist.
Jährliche Überprüfung der Nachtschutzkriterien
Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Neubau der Start- und Landbahn Süd inklusive Vorfeld vom 04.11.2004 erfolgte im Frühjahr 2009 die erste der Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes. Diese sind bis 2016 jährlich, dann alle drei Jahre, durchzuführen. Ziel der kontinuierlichen Überprüfung ist es zu ermitteln, ob sich zwischen dem im Jahr 2004 prognostizierten und dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen Differenzen ergeben. Sollte dies der Fall sein, wäre der passive Schallschutz anzupassen.
Der Flughafen Leipzig/Halle ist im Zuge der ersten Überprüfungsrechnung über die im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen Forderungen hinausgegangen. So wurde der Prognosehorizont, auf Basis der jetzt vorliegenden tatsächlichen Daten, erweitert. Die Überprüfung der Daten durch die Landesdirektion Leipzig ergab, dass sich das Nachtschutzgebiet um ca. 44 km2 auf ca. 256 km2 erweitert. In Folge dieser Erweiterung steigt die Zahl der Immobilien, an denen passive Schallschutzmaßnahmen durch unabhängige Ingenieurbüros zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen sind.
