Vorbereiten auf den Flug

Um unterwegs keine bösen Überraschungen zu erleben, beachten Sie bitte die geltenden Regelungen zur Gepäckbeförderung, Gesundheitsempfehlungen sowie die jeweiligen Zoll- und Einreisebestimmungen.
Denken Sie bitte auch an alle erforderlichen Dokumente.

Hinweise zur Gepäckbeförderung

Beachten Sie die neuen Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.

  • Als Handgepäck gilt nur ein kleines Gepäckstück (55 x 40 x 20 cm), das Sie in die Flugzeugkabine mitnehmen können.
  • Das Gewicht des Freigepäcks legt jede Airline individuell fest. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft 
  • Sperrgepäckstücke sind zum Beispiel Kinderwagen, Fahrräder oder Surfbretter.
    Möchten Sie sperrige Gegenstände oder Tiere mit auf die Reise nehmen, wenden Sie sich bitte bei der Buchung an Ihr Reisebüro oder an die zuständige Fluggesellschaft.

Verstauen Sie Wertsachen und Dokumente nicht in Ihrem Koffer. Ihre Gepäckstücke sollten abgeschlossen und innen sowie außen mit Ihrem Namen und Ihrer Heimatadresse versehen sein. Bitte beseitigen bzw. verstauen Sie lose Bänder und Gurte. Welche Gegenstände Sie nicht im Flugzeug transportieren dürfen, entnehmen Sie bitte der Anlage zu Ihrem Flugticket. Messer, Scheren, Nagelfeilen und sonstige spitze Gegenstände dürfen ausschließlich im Großgepäck und nicht im Handgepäck mitgeführt werden.


Gesundheitsbestimmungen

Für einige Reiseziele sind bestimmte Impfungen notwendig, bzw. spezielle Gesundheitshinweise zu beachten. Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro oder auch direkt von Ihrer Krankenkasse und natürlich von Ihrem Hausarzt.

Zoll- und Einreisebestimmungen

Bei Flügen ins Ausland beachten Sie bitte auch die Vorschriften der Länder, in die Sie reisen möchten. Auskunft darüber erteilt Ihnen Ihr Reisebüro.

Sie können sich aber auch am Flughafen bei den Dienststellen von

  • Bundespolizei,
    Telefon +49 (0) 341 224-1800,  oder
  • Zollamt,
    Telefon +49 (0) 341 224-1797,

über die Ein- und Ausreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union informieren. Für Informationen zu Reisezielen außerhalb der EU, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Botschaft oder an das Konsulat.

Reisende

Veterinärbestimmungen

Wichtige Informationen zum Reiseverkehr mit Heimtieren aus Drittländern sowie zur Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs stellt das Landratsamt Nordsachsen zur Verfügung.


Unter folgendem Link finden Sie wichtige Informationen zu den neuen Einfuhrbestimmungen für Haustieren nach Großbritannien.


Notwendige Unterlagen und Papiere

Vor der Abreise sollten Sie kontrollieren, ob Ihre Reiseunterlagen vollständig und gültig sind:

  • Pass* bzw. Personalausweis
  • Ausweis
  • evtl.Visum 
  • Flugschein
  • Hotelvoucher
  • Führerschein (wenn Sie einen Mietwagen nutzen möchten)
  • Reiseschecks
  • Kreditkarte

 

* "Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig."
Quelle: Bundesministerium des Innern

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern zur Verfügung.


Noch ein Tipp:
 Kopieren Sie sich alle Reisedokumente (Pass, Führerschein etc.). Eine Kopie nehmen Sie im Koffer mit und eine lassen Sie zu Hause.

Alles vorbereitet? Prima, dann kann die Reise ja beginnen. Wir freuen uns, Sie bald als Fluggast begrüßen zu dürfen.


 

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