Betreuung alleinreisender Kinder
Alleinreisenden Kindern gilt die besondere Fürsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fluggesellschaften. Nutzen Sie schon bei der Flugbuchung die Möglichkeiten, alle Modalitäten und Kosten rund um die Betreuung unbegleiteter Kinder zu erfragen.

Abflug
Ihr Kind muss mindestens das fünfte Lebensjahr vollendet haben, um allein fliegen zu dürfen (genaue Informationen erhalten Sie von Ihrem Reisbüro bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft). Dies muss in der Buchung vermerkt sein. Die Eltern übergeben das Kind nach dem Check-in dem Flugpersonal, welches es sowohl während der Wartezeit vor dem Abflug, als auch im Flugzeug und nach der Ankunft am Zielflughafen betreut.
Abholung
Am Zielflughafen muss Ihr Kind nach der Gepäckausgabe von Verwandten bzw. Bekannten in Empfang genommen werden. Die abholenden Personen müssen sich mit Ihrer Adresse und Personalien ausweisen können.
So kann Ihr Kind die große Reise allein antreten.
